Für gesetzeskonforme UVV-Prüfungen an allen Maschinentypen (wie Hydraulikbaggern, Radladern, Planierraupen, Walzen und Gradern) entsprechend BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12. Vom Grundkurs „Basic Erdbaumaschinen“ bis zur ergänzenden ISO-Personenzertifizierung. Der Lehrgang zur Prüfung von Erdbaumaschinen befähigt zu lückenlosen UVV-Kontrollen und minimiert das Haftungsrisiko in Ihrem Betrieb erheblich.
Details und Buchungsoptionen im nächsten Schritt
Details und Buchungsoptionen im nächsten Schritt
Details und Buchungsoptionen im nächsten Schritt
Details und Buchungsoptionen im nächsten Schritt
Seniortrainer mit mehrjähriger Expertise in der Kontrolle von Hydraulikbaggern, Radladern, Planierraupen und weiteren Erdbaumaschinen aus Tiefbau, Hochbau, GaLaBau und Tagebau.
Präsenz im modernen Campus M. Home of Safety, als Inhouse-Schulung direkt an Ihrem Maschinenpark oder als Blended Learning mit Selbstlernanteil.
Authentische Prüfungen an diversen Maschinentypen (Hydraulikbagger, Radlader, Planierraupen, Walzen, Mini-Bagger) auf dem Übungsgelände für optimale Handlungskompetenz.
Online-Schulungsplattform mit automatisierter Zertifikatsgenerierung und maschinentypspezifischen Prüfvorlagen, praxisorientiert nach AST-Standard verfügbar.
Betriebsspezifische Lehrgänge für Ihre Firma direkt am Standort, rentabel bereits ab zwei Mitarbeitern.
Vollständige Lehrgangsunterlagen mit Prüfdokumenten für Erdbaumaschinen, maschinentypischen Checklisten und elektronischen Werkzeugen für den Prüfalltag.
Die Qualifikation zur Befähigten Person für Erdbaumaschinen bei AST ist in zwei ergänzenden Stufen strukturiert. Die „Basic“-Qualifikation Erdbaumaschinen als fundierte Prüfbefähigung und die optionale ISO-Personenzertifizierung als international anerkannte Kompetenzdokumentation. Der Basic-Kurs integriert sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen mit maschinentypspezifischen Fachkenntnissen in einem durchgängigen Ausbildungskonzept. Die ISO-Zertifizierung belegt die Kompetenz gemäß weltweit anerkannter Qualitätsstandards. Kursteilnehmer erwerben Handlungssicherheit im Prüfen von Hydraulikbaggern, Radladern, Planierraupen und weiteren Erdbaumaschinen durch realitätsbezogene Lehrinhalte und versierte Ausbilder.
Basic
Der Kurs Befähigte Person Erdbaumaschinen „Basic“ etabliert die komplette Prüfbefähigung für Bagger, Radlader und weitere Erdbaumaschinen in einem geschlossenen Ausbildungsgang. Diese Qualifikation verknüpft gesetzliche und technische Basiskompetenzen mit maschinentypspezifischem Know-how und autorisiert zur selbstständigen Ausführung von UVV-Kontrollen an Hydraulikbaggern, Mobilbaggern, Kettenbaggern, Radladern und Planierraupen. Der Kurs orientiert sich an BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12.
2 Tage · 990 Euro zzgl. MwSt.
Werkstattleiter, Werkstattmonteure und Land- und Baumaschinenmechatroniker in Erdbau-Werkstätten, Bauleiter mit technischem Hintergrund, langjährige Maschinenführer mit Werkstatterfahrung sowie Sicherheitsfachkräfte mit Maschinenbau-Ausbildung.
Das Zertifikat Befähigte Person Erdbaumaschinen „Basic“ autorisiert zur vollumfänglichen Durchführung von UVV-Kontrollen für sämtliche gängigen Erdbaumaschinentypen.
Die Basic-Qualifikation enthält das Modul „Grundlagen QM A+B+C“. Haben Sie „Grundlagen QM A+B+C“ bereits absolviert? Wir rechnen Ihnen diese Vorleistung an und reduzieren den Preis entsprechend.
Der Erdbaumaschinen-Lehrgang etabliert die Logik der Betriebssicherheitsverordnung, definiert Anforderungsprofile für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203, erläutert Grundprinzipien der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung und zeigt Kontrollmethoden samt Nachweispflichten auf. Charakteristische Defekte wie Risse in Schweißnähten, Verformungen an Auslegern, Schäden an Stielzylindern, beschädigte Hydraulikleitungen, undichte Pressanschlüsse, Abnutzung an Laufwerk und Anbaugeräten, defekte ROPS- und FOPS-Schutzaufbauten sowie verschlissene Schnellwechsler werden detailliert erarbeitet. Mängelbewertung nach Ausschlusskriterien und rechtsverbindliche Protokollierung mittels Erdbaumaschinen-Checklisten konsolidieren die erworbenen Fähigkeiten.
Absolventen realisieren UVV-Kontrollen an Erdbaumaschinen eigenverantwortlich und rechtswirksam. Sie durchdringen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, identifizieren sicherheitsrelevante Defekte an diversen Maschinentypen, bewerten diese nach den jeweiligen Ausschlusskriterien und protokollieren Prüfergebnisse normgerecht.
UVV-Prüfer-Befähigung zur Durchführung von Erdbaumaschinenprüfungen im eigenen Betrieb oder als externer Prüfdienstleister. Optional lässt sich die ISO 17024-Personenzertifizierung ergänzen.
Optional: ISO-Personenzertifizierung
Die ISO-Personenzertifizierung nach ISO 17024 stellt einen besonderen Qualitätsnachweis für Erdbaumaschinenprüfungen dar. Diese Zertifizierung dokumentiert die Kompetenz nach international anerkannten Standards und erleichtert den Nachweis der zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Für Prüfdienstleister ist sie haftungstechnisch wertvoll, für betriebsinterne Prüfer vereinfacht sie regelmäßige Audits nach ISO 9001.
Der Qualifizierungsprozess berücksichtigt alle relevanten Regelwerke – neben der BetrSichV fließen auch TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 sowie DGUV-Prüfgrundsätze in die Ausbildung ein. Diese umfassende Betrachtung gewährleistet rechtssichere Erdbaumaschinenprüfungen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Erdbaumaschinenprüfer-Ausbildung erfolgt die formelle Bestellung durch den Arbeitgeber. Die erworbenen Kenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildungen mittels der jährlichen AST SafetyDays aktuell gehalten.
Die Ausbildung zur Befähigten Person für Erdbaumaschinen (UVV-Prüfer) folgt einem strukturierten Qualifizierungsprozess, der theoretisches Fundament mit praktischer Anwendung verknüpft. Die Ausbildung bei AST basiert auf einem integrierten Schulungskonzept, das maximale Effizienz bei höchster Qualität für Erdbaumaschinenprüfungen gewährleistet.
Der 2-Tages-Kurs kombiniert rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500, TRBS 1203) mit Prüfschwerpunkten und realen Szenarien an diversen Erdbaumaschinen.
Ein international anerkannter Qualitätsnachweis. Diese Zertifizierung erleichtert interne Prüfungen durch Audits nach ISO 9001 und dient Dienstleistern als wichtiger Haftungsschutz.
ISO 9001 Audit-ReadyHaftungssicher
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die formelle Bestellung zum UVV-Prüfer durch den Arbeitgeber. Sie sind nun befähigt, Schäden (z. B. behebbare Abnutzung gegenüber kritischem Schaden) rechtssicher zu bewerten.
Bleiben Sie auf dem Stand der Technik. Durch die jährlichen AST SafetyDays halten Sie Ihre Prüfkenntnisse aktuell und erfüllen die Forderung nach zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Rechtssicheres Regelwerk: Unser Prozess berücksichtigt BetrSichV, TRBS 1201/1203, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 und DGUV-Prüfgrundsätze für lückenlose Konformität im Erdbaubetrieb.
Die Lehrgänge für UVV-Erdbaumaschinenprüfung erfassen alle praxisrelevanten Maschinentypen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12. Jeder Maschinentyp zeigt charakteristische Defektbilder und Ausschlusskriterien, die theoretisch und praktisch vermittelt werden.
Kontrolle von Mobil- und Raupenbaggern mit Hydrauliksystem.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Radladern für Materialumschlag und Erdbewegung.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Raupenbaggern für schweren Erdbau.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Raupenfahrzeugen für Planiervorgänge.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Vibrationswalzen und statischen Walzen.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Motor- und Anbaugradern.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Kompaktbaggern unter 6 Tonnen.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Knicklenkern und Starrrahmen-Dumpern.
Prüfschwerpunkte:
Jeder Maschinentyp wird theoretisch erarbeitet und praktisch an Originalfahrzeugen trainiert. Die Absolventen lernen typspezifische Ausschlusskriterien kennen und wenden diese in realitätsnahen Prüfsituationen an. Die Erdbaumaschinen-Checklisten werden für jeden Fahrzeugtyp individuell erarbeitet.
Um als Befähigte Person für UVV-Erdbaumaschinenprüfungen qualifiziert zu werden, muss die Person drei zentrale Qualifikationsanforderungen erfüllen: eine berufliche Ausbildung, praktische Berufserfahrung sowie zeitnahe berufliche Aktivität. Diese Basisanforderungen sind in § 2 Abs. 6 BetrSichV definiert und werden in der Technischen Regel TRBS 1203 konkretisiert.
Eine technische oder handwerkliche Berufsausbildung mit Bezug zu Maschinentechnik bildet die fachliche Grundlage. Typische Qualifikationen umfassen Land- und Baumaschinenmechatroniker, Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge, Industriemechaniker, Werkstattmeister im Baumaschinenbereich oder ein Studium im Bauingenieurwesen oder Maschinenbau. Eine kaufmännische Ausbildung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Nachgewiesene Praxis im Umgang mit Erdbaumaschinen über mindestens ein bis drei Jahre nach Ausbildungsabschluss, bei komplexen Maschinensegmenten wie Großbaggern oder Spezialgeräten entsprechend länger. Praxis als Maschinenführer mit Werkstattbeteiligung zählt; reine Bedienpraxis ohne Wartungs- und Reparaturbezug reicht selten aus.
Aktuelle Arbeit im Umfeld des Prüfgegenstandes garantiert, dass das Wissen zum Stand der Technik nicht historisch veraltet. Eine mehrjährige Pause ohne Praxisbezug schließt die Befähigung in der Regel aus. TRBS 1203 verlangt die laufende Aktualität der Fachkenntnisse durch kontinuierliche Befassung mit Vorschriften und Maschinentechnik.
Befähigte Personen für Erdbaumaschinenprüfungen agieren bei Kontrollen fachlich unabhängig und dürfen durch diese Rolle nicht benachteiligt werden. Diese Unabhängigkeit garantiert objektive Prüfergebnisse und trägt zur Betriebssicherheit bei.
Die Lehrgänge für Befähigte Personen im Erdbaumaschinenbereich werden in drei Formaten bzw. an drei Standorten angeboten: Vor-Ort-Schulungen im Campus M. Home of Safety, VR-Schulungen mit authentischen Prüfszenarien und firmeninterne Schulungen direkt in Ihrem Betrieb. Die Schulungen zur Prüfung von Erdbaumaschinen sind Bestandteil unseres kompletten Programms an Schulungen zur Prüfung Befähigter Personen.
Vor-Ort-Schulungen finden im CAMPUS M. Home of Safety oder direkt in Ihrem Betrieb statt. Unsere bewährten Ausbildungsprogramme erfassen alle Erdbaumaschinentypen und Prüfmethoden. Anwendungsorientierte Übungen werden auf dem AST-Übungsgelände durchgeführt, wo diverse Defektbilder an Original-Hydraulikbaggern, Radladern und Planierraupen identifiziert und bewertet werden. Die Absolventen trainieren intensiv mit Erdbaumaschinen-Checklisten für die diversen Maschinentypen.
Inhouse-Schulungen direkt am Standort Ihres Betriebs: Die Trainer kommen mit kompletter Schulungsausrüstung an Ihren Maschinenpark, sodass die Übungen direkt an Ihren Hydraulikbaggern, Radladern, Planierraupen und weiteren betriebseigenen Erdbaumaschinen stattfinden. Betriebliche Prüfprozesse, Dokumentationsstrukturen und Schichtmodelle werden integriert behandelt. Rentabel ab drei Mitarbeitern pro Schulung.
Fortbildung und Erfahrungsaustausch für Befähigte Personen – mit Updates zu Vorschriften und technischen Entwicklungen.
AST SafetyDays als jährliche Fortbildung: Die AST SafetyDays bieten eine kompakte eintägige Fortbildung für Befähigte Personen im Erdbaumaschinenbereich. Das 7-stündige Programm erfasst aktuelle Regelwerksanpassungen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, Praxisfälle und branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch. Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben der TRBS 1203 und verlängert AST-Zertifizierungen um zwölf Monate. Sie finden am CAMPUS M. Home of Safety statt; die Investition von 315 Euro zzgl. MwSt. sichert den rechtskonformen Kenntnisstand für das gesamte Jahr.
Erdbaumaschinen sind selbstfahrende oder ortsveränderliche Arbeitsmaschinen für Erdbewegung, Materialumschlag und Bodenbearbeitung. Dazu zählen Hydraulikbagger, Mobilbagger, Kettenbagger, Radlader, Planierraupen, Grader, Walzen, Mini-Bagger und Dumper. Der Begriff ist in DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 definiert und grenzt sich von Straßenbaumaschinen (mit eigener Norm EN 500) ab.
Erdbaumaschinen erfüllen das Kriterium nach § 14 Abs. 2 BetrSichV als Arbeitsmittel mit erhöhter Schadensanfälligkeit aufgrund von Vibration im Dauerbetrieb, Stoßbelastung beim Lade- und Erdbewegungsvorgang, Witterungsbelastung, hohen Hydraulikdrücken bis 400 bar, Verschleiß an Laufwerk und Anbaugeräten sowie wechselnden Untergründen. Aus diesem Belastungsprofil leitet sich die Prüfpflicht ab.
Die UVV-Prüfung an Erdbaumaschinen erfolgt mindestens jährlich, wobei das konkrete Intervall der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV festlegt. In stark beanspruchten Einsatzfeldern wie Tagebau, Schichtbetrieb oder unter aggressiven Witterungsbedingungen verkürzt sich das Intervall typischerweise auf halbjährlich oder vierteljährlich. Anlassprüfungen sind nach Schadensereignissen, wesentlichen Reparaturen, längerer Stilllegung oder außergewöhnlicher Beanspruchung vorgeschrieben.
Teilnehmer erhalten maschinentypspezifische Checklisten für Hydraulikbagger, Mobilbagger, Kettenbagger, Radlader, Planierraupen, Grader, Walzen, Mini-Bagger und Dumper. Die Checklisten erfassen alle Pflichtangaben nach TRBS 1201, herstellerseitige Wartungsvorgaben und maschinenspezifische Risikoprofile. Digitale Versionen über die AST Prüf-APP sind inklusive.
Nein, die Befähigung zur Prüfung von Erdbaumaschinen autorisiert nicht zum Führen der Maschinen. Maschinenführer benötigen einen separaten Befähigungsnachweis zum Führen mit Bedienerunterweisung gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12. Beide Qualifikationen lassen sich kombinieren, sofern die Voraussetzungen für jede Rolle einzeln erfüllt sind.
Geprüfte Erdbaumaschinen erhalten eine Prüfplakette an gut sichtbarer Stelle der Fahrerkabine oder am Maschinenkörper. Die Plakette nennt Monat und Jahr der nächsten fälligen Prüfung. Zusätzlich wird ein Prüfprotokoll mit allen Pflichtangaben nach TRBS 1201 erstellt und über die gesamte Lebensdauer der Maschine aufbewahrt. Im Verkaufsfall gehen die Prüfprotokolle an den Käufer über.
Der Erdbaumaschinen-Lehrgang „Basic“ vermittelt die vollständige Prüfkompetenz in einem zusammenhängenden 2-Tages-Kurs. Er kombiniert die rechtlichen Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung, die Anforderungen der TRBS 1201 und 1203 sowie die Systematik der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung mit maschinentypspezifischem Fachwissen gemäß DGUV Regel 100-500 und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Schulung behandelt Hydraulikbagger, Mobilbagger, Kettenbagger, Radlader, Planierraupen, Grader, Walzen und Mini-Bagger sowie deren besondere Prüfanforderungen. Praktische Übungen an verschiedenen Maschinentypen festigen das theoretische Wissen.
Die Schulung simuliert realitätsnahe Prüfsituationen. Teilnehmer trainieren an bewusst präparierten Schadensfällen die Bewertung kritischer Defekte:
Unser integriertes Schulungskonzept verknüpft theoretisches Fundament mit praktischer Anwendung für maximale Qualität bei den UVV-Erdbaumaschinenprüfungen.
Dauer:
2 Tage
Preis:
990 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
„Basic“-Befähigte Person Erdbaumaschinen (vollständige UVV-Prüfkompetenz für Erdbaumaschinen)
Dauer:
Zusätzliche Prüfung
Preis:
Basic + 450 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
Zusätzliche Personenzertifizierung ISO 17024 für Befähigte Personen (optional)
Wissensnotiz
Die Begriffe „UVV Prüfer / Sachkundige für Erdbaumaschinen“ und „Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen“ werden häufig synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist jedoch die Bezeichnung „Zur Prüfung befähigte Person“ gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV.
Stammt aus älteren berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Er bezeichnete Personen, die UVV-Kontrollen an Baggern, Radladern und weiteren Erdbaumaschinen durchführen durften. Der Begriff wurde rechtlich ersetzt, meint in der Praxis aber oft dieselbe Qualifikation.
Der heute korrekte Begriff nach BetrSichV. Wer UVV-Prüfer für Erdbaumaschinen werden möchte, absolviert heute den entsprechenden UVV-Prüfkurs zur Befähigten Person.
Eine höhere Qualifikationsstufe (Ingenieur, mind. 3 Jahre Erfahrung). Einsatz hauptsächlich bei Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS).
Lesen Sie gerne mehr über die Rolle der Befähigten Person in einem separaten Beitrag zu Anforderungen, Aufgaben und Beauftragung, der auch die rechtlichen Hintergründe und die Notwendigkeit dieser sicherheitskritischen Funktion einordnet.
Die zeitnahe berufliche Aktivität erfordert kontinuierliche Fortbildung für Befähigte Personen im Erdbaumaschinenbereich. Technische Neuerungen bei Hydrauliksystemen, ROPS-/FOPS-Aufbauten und elektrifizierten Antrieben, Regelwerksanpassungen und innovative Prüfmethoden machen regelmäßige Aktualisierungen unverzichtbar.
Die TRBS 1203 fordert den Beleg kontinuierlicher Weiterbildung. In der DGUV Regel 100-500 werden je nach Qualifikationsmerkmal Fortbildungen alle ein bis drei Jahre vorgegeben. Jährliche Schulungen von mindestens einem Tag Dauer haben sich als Mindeststandard etabliert. Themenschwerpunkte sind meist:
Praktische Prüfaktivität erhält die Kompetenz. Mehrere Erdbaumaschinen-Kontrollen pro Jahr sind erforderlich, um Routine zu bewahren. Bei Unterbrechungen über sechs Monate empfehlen wir einen Auffrischungskurs mit praktischen Übungen und aktuellen Erdbaumaschinen-Checklisten.
Fachlicher Austausch erweitert den Horizont. Erfahrungsaustausch mit Kollegen, Fachveranstaltungen und Herstellerschulungen zu innovativen Erdbaumaschinentypen ergänzen das Wissensspektrum.
Fahrwerk, Hydraulik und Arbeitseinrichtungen wirken bei Erdbaumaschinen zusammen. Deshalb verknüpfen wir die Prüfgrundlagen mit den Besonderheiten von Baggern, Radladern und weiteren Bauarten. Sie lernen, typische Schäden zu beurteilen und aus einzelnen Feststellungen ein nachvollziehbares Prüfergebnis zu machen.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
ISO 9001 zertifiziert durch PÜG · Mehr über AST